Stromkosten für Ihr E-Firmenauto: Tipps zur Erstattung und Verrechnung

Stromkosten für Ihr E-Firmenauto: Tipps zur Erstattung und Verrechnung

Wenn Sie ein Elektrofirmenfahrzeug besitzen und diesen zu Hause laden, entstehen Stromkosten, die normalerweise von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden sollten. Aber wie können Sie diese Kosten erstattet bekommen? In diesem Blogbeitrag stellen wir Ihnen drei Möglichkeiten vor.

Erstattung der Stromkosten für das Laden von Firmenwagen

Um die Stromkosten für das Laden von Firmenwagen erstattet zu bekommen, müssen Arbeitnehmer geeignete Nachweise erbringen. Eine Möglichkeit ist, einen separaten Zähler oder eine Wallbox mit einem MID-geeichten Zähler- zum Bespiel die Smappe Ev Wall MID Zähler  zu verwenden und den Stromverbrauch für das Laden des Firmenwagens von privatem Stromverbrauch zu unterscheiden. Eine RFID-Karte kann dabei helfen, die Ladevorgänge separat zu erfassen. Wichtig ist, über einen repräsentativen Zeitraum von einen Monat Aufzeichnungen zu führen und regelmäßig Nachweise über den Stromverbrauch beim Laden zu erbringen.
Auf dieser Basis kann der Arbeitgeber die Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.

Möglichkeiten zur Kostenabrechnung beim Laden des Firmenwagens

Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für das Laden Ihres Firmenwagens nicht erstattet oder pauschal abgegolten werden, gibt es eine Möglichkeit, den entstandenen Aufwand vom geldwerten Vorteil des Firmenwagens abzuziehen. Hierbei sind die tatsächlich angefallenen Stromkosten ausschlaggebend. Um diese nachweisen zu können, benötigen Sie entweder einen separaten Zähler oder eine Ladestation mit integriertem MID-geeichten Zähler. Alternativ bietet sich bei einer gemeinsamen Wallbox für Ihr privates E-Auto und Ihren Firmenwagen eine Wallbox mit Zähler und RFID an, um die Ladevorgänge und Strommengen für beide Fahrzeuge getrennt erfassen zu können.

Pauschale Abrechnung von Stromkosten für dienstliche E-Autos

Wenn Sie die Abrechnung der tatsächlichen Stromkosten für Ihr dienstliches E-Auto als zu aufwendig, umständlich oder kostspielig empfinden, gibt es die Möglichkeit, sich für eine monatliche Pauschale zu entscheiden. Die Höhe dieser Pauschale hängt davon ab, ob Sie ausschließlich zu Hause laden oder ob Ihnen als Mitarbeiter*in Ihres Unternehmens zusätzliche Lademöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, z.B. am Firmenstandort oder durch eine öffentliche Stromtankstelle.

Individuelle Beratung zur Abrechnung von Ladekosten für Dienstwagen

Wir bieten eine persönliche Beratung an, um Ihnen bei der Abrechnung der Ladekosten für Ihren dienstlichen Wagen zu helfen. Mit unserem Abrechnungssystem haben Sie Ihre Ausgaben immer im Blick und erhalten nach dem Laden automatisch eine Rückvergütung auf Ihr persönliches Wallet. Unser benutzerfreundliches System kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

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Beratung Abrechnungsystem