Am 13. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat die GEIG-Novelle verabschiedet. Was im Mai noch Kabinettsentwurf war, ist jetzt Gesetz. Die Uhr tickt – besonders für Bestandsgebäude mit Frist 01.01.2027.
In unserem Artikel vom Mai 2026 haben wir den Kabinettsbeschluss zur GEIG-Novelle erklärt. Jetzt ist es offiziell: Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes am 13. Juli 2026 mit 323 Ja-Stimmen verabschiedet.¹ Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt erscheint, treten die neuen Pflichten in Kraft.
Was hat sich gegenüber dem Entwurf geändert? Was bedeutet das jetzt konkret? Und was müssen Eigentümer, WEGs und Gewerbetreibende jetzt tun?
Was neu ist: Die wichtigste Änderung gegenüber dem Entwurf
Die großen Leitlinien des Gesetzes sind wie im Kabinettsentwurf geblieben. Der Bundestag hat jedoch eine wichtige Flexibilisierung hinzugefügt, die besonders für Gewerbeimmobilien relevant ist:
Neu: Qualitative Erfüllungsoption über Ladeleistung statt Anzahl Ladepunkte
Statt einer starren Mindestanzahl an AC-Ladepunkten können Eigentümer öffentlich zugänglicher Parkplätze die Pflicht künftig auch über die bereitgestellte Gesamtladeleistung erfüllen:
• Bestandsgebäude (öffentlich zugänglich): 1,1 kW Ladeleistung je Stellplatz statt 1 Ladepunkt je 10 Stellplätze
• Neubau Nichtwohngebäude (öffentlich zugänglich): 2,2 kW Ladeleistung je Stellplatz
Ein konkretes Beispiel der Bundesregierung: Ein Supermarkt-Parkplatz mit 100 Stellplätzen kann die Pflicht erfüllen durch entweder 10 Normal-Ladepunkte oder Schnellladeinfrastruktur mit insgesamt 110 kW Gesamtleistung.
Charge & Co Einschätzung
Das ist praxisfreundlich – und klug. Weniger, aber stärkere Ladepunkte sind oft sinnvoller als viele schwache AC-Lader. Besonders auf Handelsparkplätzen mit kurzen Aufenthaltszeiten sind Schnelllader viel relevanter als eine große Anzahl langsamerer Ladepunkte. Diese Flexibilisierung war überfällig.
Die neuen Anforderungen im Überblick
Hier alle wesentlichen Pflichten auf einen Blick – aktualisiert auf Basis des verabschiedeten Gesetzes:
|
Gebäudetyp |
Schwelle |
Anforderung |
Ab wann |
|
Wohngebäude (Neubau) |
> 3 Stellpl. |
50 % Vorverkabelung + mind. 1 Ladepunkt |
Inkrafttreten |
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Wohngebäude (große Renovierung) |
> 3 Stellpl. |
50 % Vorverkabelung + Leitungsinfra |
Inkrafttreten |
|
Nichtwohngebäude (Neubau) |
> 5 Stellpl. |
50 % Vorverkabelung + 1 LP je 5 Stellpl. |
Inkrafttreten |
|
Büro-/Verwaltungsgebäude (Neubau) |
> 5 Stellpl. |
Strengere Vorgaben (Details im Gesetz) |
Inkrafttreten |
|
Nichtwohngebäude (Bestand) |
> 20 Stellpl. |
1 LP je 10 Stellpl. ODER 50 % Leitungsinfra ODER 1,1 kW/Stellpl. (neu) |
01.01.2027 |
Quelle: GEIG-Novelle, verabschiedet Bundestag/Bundesrat 13.07.2026. Gelb markiert: Bestandspflicht mit konkreter Frist. „Inkrafttreten“ = sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt erscheint.
Charge & Co Einschätzung
Die kritischste Zeile ist die letzte: Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen haben Frist bis 01.01.2027. Das klingt nach viel Zeit – ist es aber nicht. Netzanschlussplanung, Angebote, Genehmigungen und Ausführung brauchen Zeit. Wer jetzt mit der Planung beginnt, ist rechtzeitig fertig. Wer im Herbst anfängt, wird es eng.
Was geändert wurde – und was gleich geblieben ist
Gleich geblieben:
• Wohngebäude Neubau: 50 % Vorverkabelung + 1 Ladepunkt
• Große Renovierungen: lösen die Pflicht aus bei mehr als 3 (Wohnen) bzw. 5 (Gewerbe) Stellplätzen
• Bestandsfrist Gewerbe: 01.01.2027 für Nichtwohngebäude mit > 20 Stellplätzen
Neu hinzugekommen:
• Flexibilisierung über Ladeleistung: Alternative zu fixer Ladepunkt-Anzahl bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen
• Genauere Definition Vorverkabelung: Bundestag hat einen Unterparagraphen zur präziseren Eingrenzung eingefügt
• DC/HPC statt AC: Betreiber können statt vieler Pflicht-AC-Ladepunkte weniger, aber leistungsstärkere DC- oder HPC-Ladepunkte errichten
Charge & Co Einschätzung
Die DC/HPC-Option ist die zweite wichtige Neuerung. Wer bisher zögerte, weil AC-Lader auf einem Gewerbe- oder Handelsparkplatz kaum Sinn ergeben, hat jetzt einen klaren rechtlichen Rahmen für leistungsstarke Schnelllader. Das beschleunigt den Ausbau – und macht die Investition wirtschaftlich sinnvoller.
Was jetzt konkret zu tun ist
Je nach Situation sind unterschiedliche Schritte sinnvoll:
Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit > 20 Stellplätzen (Bestand)
Handlungsbedarf bis 01.01.2027. Das sind weniger als 6 Monate. Jetzt starten:
• Schritt 1: Stellplätze zählen und prüfen ob öffentlich zugänglich
• Schritt 2: Netzanschlusskapazität prüfen (Netzbetreiber kontaktieren)
• Schritt 3: Entscheidung: Ladepunkt-Anzahl oder Ladeleistungs-Option?
• Schritt 4: Angebote einholen, Förderung prüfen, Installation beauftragen
WEGs und Eigentümer von Wohngebäuden
Im Bestand zunächst keine unmittelbare Frist – aber: Wer eine größere Renovierung plant (> 25 % Gebäudehülle), löst die Pflicht aus. Vor der nächsten Sanierung prüfen ob die GEIG-Schwelle überschritten wird.
Neubau-Projekte
Ladeinfrastruktur muss von Anfang an in die Elektroplanung integriert werden. Kein Nachträgliches. Mit dem Architekten und Elektroplaner abstimmen.
Charge & Co Einschätzung
Meine direkte Empfehlung: Wer ein Gewerbeimmobilien-Eigentümer ist und mehr als 20 Stellplätze hat, sollte spätestens jetzt das Gespräch mit einem Fachbetrieb suchen. Die Frist 01.01.2027 klingt weit – Netzanschluss und Installation brauchen aber Zeit. Wer im September startet, kann die Frist nicht mehr halten.
Förderung: Jetzt noch kombinieren
Das BMDV-Förderprogramm „Laden am Mehrparteienhaus“ läuft noch bis November 2026 – bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Wer die GEIG-Pflicht ohnehin erfüllen muss, sollte die Förderung unbedingt mitnehmen. Charge & Co koordiniert die Förderantragstellung bei Beauftragung vollständig kostenlos.
Charge & Co Einschätzung
Das ist eine der wenigen Situationen, in der gesetzliche Pflicht und attraktive Förderung zusammenfallen. Wer die Ladeinfrastruktur sowieso einbauen muss, kann einen erheblichen Teil der Kosten über das BMDV-Programm abfedern – aber nur bis November 2026.
Fazit: Das Gesetz ist da – die Uhr tickt
Die GEIG-Novelle ist kein Entwurf mehr. Sie ist Gesetz. Für viele Gebäudeeigentümer beginnt damit eine konkrete Umsetzungspflicht – mit einer Frist die kürzer ist, als sie klingt.
Charge & Co Einschätzung
Was ich nicht empfehle: Warten bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht und dann erst mit der Planung beginnen. Wer jetzt handelt, hat genügend Zeit für eine sorgfältige und geförderte Umsetzung. Wer wartet, gerät unter Druck.
Was ich empfehle: Jetzt die eigene Situation prüfen – wie viele Stellplätze, welche Nutzung, welcher Netzanschluss. Dann Angebote einholen und Förderung sichern, solange das Programm läuft.
Sie wollen wissen, ob Ihr Gebäude betroffen ist und wie Sie die Pflicht am günstigsten erfüllen? Charge & Co prüft das unverbindlich – inkl. Förderprüfung und Installationsplanung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist die GEIG-Novelle jetzt in Kraft?
Bundestag und Bundesrat haben am 13. Juli 2026 zugestimmt. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird – das erfolgt typischerweise wenige Wochen nach der Verabschiedung.
Was hat sich gegenüber dem Entwurf geändert?
Die großen Linien sind gleich geblieben. Neu hinzugekommen ist die qualitative Erfüllungsoption über die Ladeleistung (statt fixer Ladepunkt-Anzahl) bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen sowie eine präzisere Definition der Vorverkabelung.
Bis wann müssen bestehende Gewerbegebäude die Pflicht erfüllen?
Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen haben bis zum 01.01.2027 Zeit. Das betrifft Büros, Hotels, Einzelhandel, Logistik und ähnliche Gebäude.
Kann ich Ladepunkte durch Schnelllader ersetzen?
Ja – das ist die neue Flexibilisierungsoption. Bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen kann statt einer bestimmten Anzahl an AC-Ladepunkten eine Gesamtladeleistung von 1,1 kW je Stellplatz (Bestand) oder 2,2 kW je Stellplatz (Neubau) nachgewiesen werden.
Gibt es Förderung für die GEIG-Pflicht?
Ja – das BMDV-Programm „Laden am Mehrparteienhaus“ fördert bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz und läuft noch bis November 2026. Charge & Co koordiniert den Antragsprozess bei Beauftragung kostenlos.
Quellen
¹ GEIG-Novelle verabschiedet: Electrive.net, 13.07.2026 – electrive.net/2026/07/13/ladeinfrastruktur-an-gebaeuden-bundestag-und-bundesrat-billigen-geig-novelle
² Bundesrat-Drucksache GEIG-Novelle: bundesrat.de (PDF)
³ Handelsverband Deutschland (HDE) zur GEIG-Novelle: Stellungnahme HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth, Juli 2026.
Alle Angaben basieren auf dem am 13.07.2026 verabschiedeten Gesetz. Das genaue Inkrafttreten hängt von der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.