Das neue Bundesförderprogramm „Laden am Mehrparteienhaus"
Das Bundesministerium für Verkehr (BMDV) legt mit dem Programm „Laden am Mehrparteienhaus" ab dem 15. April 2026 eine gezielte Förderung für Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteienhäusern auf. Mit bis zu 2.000 € pro Stellplatz können WEG, private Eigentümer, KMU und Wohnungsunternehmen einen erheblichen Teil der Installationskosten fördern lassen.
Die Einreichungsfrist läuft vom 15.04.2026 bis 10.11.2026 (große Unternehmen bis 15.10.2026). Die Budgets sind begrenzt – bei De-minimis-Aufrufen gilt das Windhundprinzip: Wer zuerst einreicht, erhält die Förderung.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden:
- Ladepunkte (AC/DC bis 22 kW) – Wallboxen und Ladesäulen
- Vorverkabelung – Elektrische Vorinstallation für zukünftige Ladepunkte
- Netzanschluss – Kosten für den Anschluss ans Stromnetz
- Lademanagement-Systeme – Intelligente Lastverteilung im Gebäude
- Bauliche Maßnahmen – Erdarbeiten, Kabelverlegung, Gebäudeelektrik
- Bidirektionales Laden (V2H/V2G) – Höchste Förderstufe: bis zu 2.000 €
Wie hoch ist die Förderung pro Stellplatz?
| Maßnahme | Zielgruppe | Förderbetrag |
|---|---|---|
| Vorverkabelung (ohne Ladepunkt) | WEG, KMU, Private | 1.300 € |
| Ladepunkt inkl. Installation | WEG, KMU, Private | 1.500 € |
| Bidirektionales Laden (V2H/V2G) | WEG, KMU, Private | 2.000 € |
| Alle Maßnahmen (prozentualer Anteil) | Große Unternehmen | bis zu 70 % (max. 30 Mio. €) |
Wer ist antragsberechtigt?
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder
- Private Eigentümer und Stellplatzeigentümer
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – über De-minimis-Aufruf
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften
- Große Unternehmen – wettbewerbliches Verfahren, Frist bis 15.10.2026
Zentrale Voraussetzungen
- Nur Bestandsgebäude – kein Neubau förderfähig
- Mindestens 20 % der Stellplätze vorbereiten (min. 6 Stellplätze)
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – erst nach Bewilligung starten
- 24 Monate Umsetzungsfrist nach Bewilligungsdatum
- Zweckbindung: mind. 3 Jahre nach Inbetriebnahme
- 100 % erneuerbarer Strom – Nachweis erforderlich
- Kostenvoranschlag muss dem Antrag beiliegen
- Keine Kombination mit anderen Fördermitteln für dieselbe LIS-Maßnahme
Drei parallele Förderaufrufe – welcher gilt für mich?
Das Programm läuft über drei separate Aufrufe mit unterschiedlichen Verfahren:
-
WEG & Private – Windhundprinzip
Für WEG, WEG-Mitglieder und private Eigentümer. Anträge werden in Reihenfolge des Eingangs bewilligt. Frist: 15.04.–10.11.2026. -
KMU – De-minimis-Verfahren (Windhund)
Für kleine und mittlere Unternehmen. Ebenfalls Windhundprinzip. Frist: 15.04.–10.11.2026. -
Große Unternehmen – Wettbewerbsverfahren
Für Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Bis zu 70 % Kostenerstattung, max. 30 Mio. €. Frist: bis 15.10.2026.
Mit Charge & Co: Ladeinfrastruktur + kostenloser Förderservice
Charge & Co übernimmt Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme Ihrer Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus. In Partnerschaft mit M3E koordinieren wir den gesamten Förderantragsprozess für Sie.
Das Besondere: Bei Beauftragung der Ladeinfrastruktur über Charge & Co ist der M3E-Antragsservice für Sie vollständig kostenlos.
- Beratung zum Förderprogramm und Prüfung der Förderfähigkeit
- Erstellung und Prüfung aller Antragsunterlagen
- Vollständige Antragstellung beim BMDV
- Überwachung des Bewilligungsverfahrens
- Kommunikation mit der Behörde bis zur Auszahlung
Fazit: Jetzt handeln – Budgets sind begrenzt
Die Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern 2026 ist eine der attraktivsten staatlichen Förderungen für private Ladepunkte seit Jahren. Mit bis zu 2.000 € pro Stellplatz lassen sich erhebliche Teile der Installationskosten abfedern.
Da der WEG/Private-Aufruf und der KMU-Aufruf nach dem Windhundprinzip vergeben werden, lohnt es sich, frühzeitig zu handeln. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Objekt förderfähig ist.
Alle Angaben nach aktuellem Kenntnisstand (März 2026). Änderungen der Förderbedingungen durch den Fördermittelgeber vorbehalten.