Die EU treibt ihre ehrgeizigen CO2-Reduktionspläne voran: Auswirkungen auf die Mobilität
Im Rahmen des Green Deals, der EU-weiten Klimaneutralität bis 2050 anstrebt, und des Fit-for-55-Programms, das bis 2030 eine 55%ige Reduktion der CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 anvisiert, hat die Europäische Union eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen erlassen. Diese Maßnahmen zielen speziell auf den Verkehrssektor ab, der fast 25% der Treibhausgasemissionen der EU ausmacht.
Fokus auf Elektromobilität: Der Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung der Elektromobilität. Die kürzlich überarbeitete Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) legt verbindliche Meilensteine für öffentliche Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankstellen fest. Bis 2026 sollen alle 60 km Schnellladepunkte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes errichtet werden. Bis 2030 wird das Netzwerk auf schwere Nutzfahrzeuge erweitert.
Energieeffizienz von Gebäuden: Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU) 2018/844 betrifft nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen. Für Parkhäuser und Wohngebäude mit Stellplätzen werden Anforderungen an Elektrokabel und Ladepunkte festgelegt, um die Elektromobilität zu fördern.
Emissionsnormen für Fahrzeuge: Die Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (EU) 2023/851 fordert eine 15%ige Reduzierung der Flottenemissionen bis 2025 und eine 55%ige Reduzierung bis 2030. Zudem müssen 15% bzw. 30% der verkauften Flotte emissionsarme bzw. -freie Fahrzeuge sein.
Schwere Nutzfahrzeuge: Die Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge (EU) 2019/1242 setzt ähnliche Ziele für diesen Sektor mit einer 30%igen Reduzierung der Flottenemissionen bis 2030.
Förderung sauberer Straßenfahrzeuge: Die Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (EU) 2019/1161 betrifft öffentliche Auftragsvergaben für emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr. Diese Fahrzeuge müssen bis 2025 niedrige CO2-Emissionen aufweisen und ab 2026 vollständig emissionsfrei sein.
Die EU setzt damit klare Maßnahmen, um den Verkehrssektor nachhaltiger zu gestalten und die Elektromobilität zu fördern. Diese Schritte sind essenziell, um die Klimaziele zu erreichen und die Mobilitätslandschaft in Europa grundlegend zu transformieren.