Eine Milliarde Euro. Drei Förderaufrufe. Die frühesten Fristen laufen bereits ab dem 26. Mai 2026. Wer zu spät handelt, schaut in die Röhre – buchstäblich.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Details zum neuen Förderprogramm für Ladeinfrastruktur bei batterieelektrischen schweren Nutzfahrzeugen veröffentlicht. Mit bis zu 500 € pro Kilowatt und Maximalbeträgen von bis zu 5 Millionen Euro pro Antrag gehört das zu den größten staatlichen Unterstützungsprogrammen für gewerbliche Ladeinfrastruktur seit Jahren.
Was dahintersteckt, welcher Aufruf für wen gilt – und was jetzt konkret zu tun ist: direkt, ohne Förderdeutsch.
Das Programm im Überblick
Das BMV stellt über vier Jahre insgesamt 1 Milliarde Euro bereit. Das Programm ist in drei klar getrennte Förderaufrufe unterteilt:
• Aufruf A – Nicht-öffentlich, nur KMU: Windhundverfahren, Frist 05.06. bis 30.09.2026
• Aufruf B – Nicht-öffentlich, alle Unternehmen: Wettbewerb nach geringster Förderintensität, Frist 26.05. bis 07.07.2026
• Aufruf C – Öffentliche Ladestandorte: Wettbewerb nach gewichteten Kriterien, Frist 26.05. bis 07.07.2026
Charge & Co Einschätzung
Die Struktur ist durchdacht – aber sie verlangt eine genaue Einordnung. KMU und Großunternehmen spielen nach unterschiedlichen Regeln. Öffentliche und nicht-öffentliche Infrastruktur haben verschiedene Vergabeverfahren. Wer den falschen Aufruf wählt oder den richtigen zu spät einreicht, verschenkt echte Förderchancen.
Aufruf A: Für KMU – Windhundverfahren, längste Frist
Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen, die Ladeinfrastruktur für den eigenen Betrieb aufbauen möchten – etwa auf Betriebshöfen, Filialstandorten oder Logistikumschlagplätzen. Antragsfrist: 05.06. bis 30.09.2026.
Die zentralen Konditionen:
• Mindestladeleistung: 50 kW (DC) pro Ladepunkt
• Förderintensität: bis zu 500 €/kW (netto)
• Maximalbetrag: 300.000 € (De-minimis) oder 1 Mio. € (AGVO)
• Förderfähig: Ladeeinrichtung und Netzanschlusskosten inkl. Trafo
• Vergabe: Windhundverfahren – Eingangsreihenfolge entscheidet
• Projektlaufzeit: 24 Monate
Charge & Co Einschätzung
Aufruf A ist für KMU der unkomplizierteste Einstieg: kein Wettbewerb, kein Ranking. Wer einen vollständigen Antrag einreicht, bekommt die Förderung – solange Mittel da sind. Das macht frühes Handeln wichtig, auch wenn die Frist bis September läuft. Puffer einplanen: Antragsunterlagen brauchen Zeit.
Aufruf B: Für alle Unternehmen – Wettbewerb nach Effizienz
Aufruf B steht Unternehmen jeder Größe offen, die nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für eigene E-Lkw-Flotten oder definierte Nutzergruppen errichten möchten. Antragsfrist: 26.05. bis 07.07.2026 – die kürzeste aller drei Aufrufe.
Die zentralen Konditionen:
• Mindestladeleistung: 50 kW (DC) pro Ladepunkt
• Förderintensität: bis zu 500 €/kW (netto)
• Maximalbetrag: 5 Mio. € pro Antrag
• Förderfähig: Ladeeinrichtung und Netzanschlusskosten
• Vergabe: Wettbewerb nach geringster Förderintensität pro kW (Ranking-Verfahren)
• Projektlaufzeit: 24 Monate
Charge & Co Einschätzung
Hier zählt nicht, wer zuerst einreicht – sondern wer den wirtschaftlichsten Antrag stellt. Unternehmen, die mit einem niedrigeren Förderbetrag pro kW auskommen, haben bessere Chancen. Das setzt eine sorgfältige Kalkulation voraus. Wichtig: AGVO-Förderquoten variieren nach Unternehmensgröße – Großunternehmen erhalten prozentual weniger als KMU.
Aufruf C: Öffentliche Infrastruktur – für Ladehubs und Rastanlagen
Aufruf C adressiert den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladestandorte – etwa an Rastanlagen, Ladehubs oder Umschlagpunkten. Im Fokus stehen leistungsstarke High-Power-Charging-Standorte (HPC) für den überregionalen E-Lkw-Verkehr. Antragsfrist: 26.05. bis 07.07.2026.
Die zentralen Konditionen:
• Mindestladeleistung: 100 kW pro Ladepunkt; empfohlen werden Standorte über 150 kW oder Megawatt-Charging-Systeme (MCS)
• Förderintensität: bis zu 500 €/kW (netto)
• Maximalbetrag: 5 Mio. € pro Antrag
• Vergabe: Wettbewerb nach gewichteten Kriterien: Förderintensität (70 %), AFIR-konforme Standorte (20 %), Durchleitungsmodell (10 %)
• Projektlaufzeit: 30 Monate
Charge & Co Einschätzung
Die längere Projektlaufzeit von 30 Monaten spiegelt die Realität wider: Netzanschluss und Genehmigungen für öffentliche Standorte dauern einfach länger. Der AFIR-Bonus ist kein Zufallsdetail – Standorte entlang des transeuropäischen Kernnetzes sind politisch gewünscht und werden entsprechend bevorteilt.
Was jetzt konkret zu tun ist
Die Fristen sind eng. Aufruf B und C enden bereits am 7. Juli 2026 – das sind nur wenige Wochen. Fünf Punkte, die vor dem Antrag geklärt sein müssen:
1. Welcher Aufruf passt? KMU mit nicht-öffentlicher Infrastruktur → Aufruf A. Alle anderen nicht-öffentlich → Aufruf B. Öffentliche Standorte → Aufruf C.
2. Netzanschlusskosten frühzeitig einplanen: In allen Aufrufen förderfähig – und erfahrungsgemäß der größte Kostenblock. Frühzeitige Netzanschlussplanung spart Zeit und Geld.
3. Kumulierungsverbot prüfen: Bundesmittel dürfen in der Regel nicht mit Landesmitteln für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Wer parallel auf Landesförderung setzt, muss das vorab klären.
4. Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Wer vor Bewilligung startet, verliert die Förderung. Erst Antrag, dann bauen.
5. Kostenvoranschlag beilegen: Pflichtbestandteil jedes Antrags – ohne ihn wird der Antrag nicht bearbeitet.
Fazit: Selten war gewerbliche Ladeinfrastruktur so stark gefördert
Eine Milliarde Euro, drei Aufrufe, Maximalbeträge bis 5 Millionen Euro pro Antrag – das ist kein kleines Programm. Für Unternehmen, die E-Lkw-Flotten betreiben oder planen, ist das eine der attraktivsten Förderchancen seit Jahren.
Charge & Co Einschätzung
Meine ehrliche Einschätzung: Wer die Fristen versäumt, ärgert sich lange. Aufruf B und C haben bereits am 7. Juli Schluss – das sind keine abstrakten Daten, das ist in wenigen Wochen. Wer noch keinen Antrag in Vorbereitung hat, sollte jetzt das Gespräch suchen.
Charge & Co begleitet den gesamten Prozess: von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme. Bei Beauftragung der Ladeinfrastruktur über Charge & Co ist der Förderservice vollständig kostenlos.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer ist antragsberechtigt?
Je nach Aufruf: KMU (Aufruf A), alle Unternehmen inkl. Großunternehmen (Aufrufe B und C). Wohnungsunternehmen und WEG sind über das separate Programm „Laden am Mehrparteienhaus“ antragsberechtigt.
Was passiert, wenn ich zu spät einreiche?
Bei Aufruf A (Windhund) werden Anträge nach Eingang bearbeitet – solange Mittel vorhanden sind. Bei Aufrufen B und C ist die Frist absolut: Nach dem 7. Juli 2026 ist keine Antragstellung mehr möglich.
Darf ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Grundsätzlich nicht für dieselbe Maßnahme. Wer beide Quellen nutzen will, muss die Anrechenbarkeit vorab mit dem Fördermittelgeber klären.
Sind Netzanschlusskosten förderfähig?
Ja – in allen drei Aufrufen. Das umfasst auch Trafoinfrastruktur und Kabelwege. Da das häufig der größte Kostenblock ist, sollte die Netzanschlussplanung frühzeitig starten.
Was ist das AFIR-Kriterium in Aufruf C?
AFIR steht für die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Standorte, die EU-Vorgaben entlang des transeuropäischen Kernnetzes erfüllen, erhalten in Aufruf C einen Bewertungsbonus von 20 Prozent.
Alle Angaben nach aktuellem Kenntnisstand (Mai 2026). Förderbedingungen können sich durch den Fördermittelgeber ändern. Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Förderberatung dar.